1)Vertragsgegenstand

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen erlangen nur dann Geltung, wenn sie von beiden Seiten ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Mündliche Nebenabsprachen werden von Grunde auf ausgeschlossen.
2) Lieferung
2.1. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitig akzeptierten schriftlichen Erklärungen oder Bestellungen maßgebend. Anzahl, Bezeichnung der Produkte, Leistungsort, Kaufpreis und Nebenkosten ergeben sich aus den schriftlichen Vereinbarungen oder Bestellungen.
2.2. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Verpflichtung zur weiteren Leistung.
2.3. Das Service, insbesondere die Freischaltung der Funkrufnummern (RIC), kann von Notruf NÖ GmbH jederzeit auch ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Grundsätzlich wird diese Vorgehensweise jedoch nur Anwendung finden, wenn der Verdacht des Missbrauchs oder die Veruntreuung von Alarmierungsdaten nahe liegt.
3) Höhere Gewalt
3.1. Fälle höherer Gewalt, dies sind Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, ruhen die Vertragsverpflichtungen der Notruf NÖ GmbH für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung bis zur Entstörung.
3.2. Überschreiten die daraus folgenden Verzögerungen den Zeitraum von zwölf durchgängigen Wochen, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Zeitraumes die Gebühren ruhen zu lassen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Als höhere Gewalt gelten auch nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes oder einem Dritten, sofern sich dadurch Auswirkungen auf die Leistung ergeben.
4) Zahlung
4.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung, inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, spesenfrei auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
4.2. Kosten, die durch die Wahl einer bestimmten Zahlungsweise bedingt sind, hat der Kunde zu tragen.
5) Leistungen
5.1. Notruf NÖ GmbH bietet dem Kunden die Nutzung ihres Alarmierungsnetzes im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten an, und teilt dafür dem Kunden Funkrufnummern (RIC) zu. Notruf NÖ GmbH kann die Funkrufnummern aus technischen und betrieblichen Gründen jederzeit ändern. Der Kunde kann mit Hilfe von durch Notruf NÖ GmbH zugelassenen digitalen Meldeempfängern die ausgesendeten Rufdaten empfangen.
5.2. Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Dimensionierung des Alarmierungsnetzes, und in Abhängigkeit von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen, muss der Kunde damit rechnen, dass eine Funkverbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann. Netzausbau, Netzbetrieb und Funkausbreitung obliegt der Notruf NÖ GmbH, worauf der Kunde keinen Einfluss nehmen kann.
5.3. Grundsätzlich stehen dem Kunden unbegrenzte Funkrufe zur Verfügung, welche je nach aktueller Netzauslastung in daraus resultierender Übertragungszeit ausgesendet werden. Notruf NÖ GmbH kann jederzeit, um Netzüberlastungen zu verhindern, die Häufigkeit von Rufaussendungen oder Rufwiederholungen begrenzen.
5.4. Neben der direkten Alarmierung aus dem Einsatzleitsystem von Notruf NÖ GmbH, wird dem Kunden zur eigenständigen Alarmierung eine webbasierende Alarmierungsoberfläche für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt. Weitere alternative Eingabemöglichkeiten wie direkte SOAP-Schnittstelle, Habimat, Directline, eigene MIP9-Anbindung, usw. sind nicht Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen, sondern werden im Zuge von kundenspezifischen Lösungen angeboten.
6) Gewährleistung
6.1. Die Gewährleistungszeit auf Endgeräte beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Die Notruf NÖ GmbH agiert hier als Vermittler, richtet sich nach den Lieferanten, und gibt diese Leistungen an den Kunden weiter.
6.2. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Ansprüche des Käufers, jedoch werden Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels ausgeschlossen, es sei denn, es liegen unter Ziffer 7 genannte Fälle vor.
6.3. Leistungen, die nicht zur Mängelbeseitigung erforderlich sind, jedoch auf Wunsch des Kunden im Rahmen der Mängelbeseitigung ausgeführt werden (z.B. Change-Request), sind nach gemeinsamer Preisabsprache zwischen Notruf NÖ GmbH und dem Kunden dementsprechend zu vergüten.
6.4. Nimmt der Kunde selbst Änderungen an den von Notruf NÖ GmbH gelieferten Produkten vor, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auch ohne seine Änderungen aufgetreten wäre.
6.5. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem Kunden ohne weitere Fachkenntnisse auffallen, zu untersuchen und zeitnah zu melden.
7) Haftung
7.1. Notruf NÖ GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen übrigen Fällen (insbesondere wenn Rufdaten nicht oder unvollständig übertragen werden) haftet Notruf NÖ GmbH nicht, auch wenn es dadurch zu Verzögerungen oder Nichtaussendungen von einzelnen Rufen kommen sollte.
7.2. Notruf NÖ GmbH zielt eine dauerhafte Übertragungssicherheit von 99,98% bei der Rufaussendung an, im Redundanzbetrieb eine Übertragungssicherheit von 99,95%.
Für die elektronische Entgegennahe der Alarmierungsdaten (z.B. mittels Alarmbase, SOAP-Schnittstelle oder MIP9-Anbindung) wird eine Übertragungssicherheit von 99,90% angezielt.
Für die analoge Entgegennahe der Alarmierungsdaten (z.B. mittels Habimat oder telefonischer Directline) wird eine Übertragungssicherheit von 99,80% angezielt.
Sämtliche Übertragungssicherheiten ergeben sich aufgrund derzeit technischer Möglichkeiten, und können, je nach aktuellen technischen Möglichkeiten, von Notruf NÖ GmbH geändert werden. Die Übertragungssicherheit bezieht sich ausnahmslos nur auf die von Notruf NÖ GmbH betriebenen technischen Einrichtungen, auf fallweise externe Störungen an von Notruf NÖ GmbH unabhängigen Zubringersystemen (z.B. Telefonleitung, Internetverbindung, kundeninterne Telefonklappen oder Arbeitsabläufe, usw.) kann Notruf NÖ GmbH keinen Einfluss nehmen. Bei dadurch fallweiser Unterschreitung einer der genannten Übertragungssicherheiten, kann Notruf NÖ GmbH nicht haftbar gemacht werden, auch dann nicht, wenn es dadurch zu Verzögerungen oder Nichtaussendungen von einzelnen Rufen kommen sollte.
8) Betriebsvorgaben
8.1. Die Auswertung der ausgesendeten Rufdaten darf ausnahmslos nur mit Hilfe von durch Notruf NÖ GmbH zugelassenen digitalen Meldeempfängern erfolgen.
8.2. Die Meldeempfänger dürfen nur durch Notruf NÖ GmbH, oder mit von Notruf NÖ GmbH zur Verfügung gestellten Programmiergeräten, erst- oder umprogrammiert werden. Ein durch den Kunden, oder vom Kunden beauftragten, oder sich fühlenden Dritten, eigenmächtiges Umprogrammieren, Löschen, Hinzufügen oder Auslesen von Funkrufnummern (RIC), sowie jegliche andere Art der Manipulation am Meldeempfänger, ist ausdrücklich nicht gestattet.
8.2. Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) obliegen ausnahmslos dem Kunden. Jegliches widerhandeln wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht, das Strafausmaß ist behördlich auferlegt und richtet sich nach den Sätzen im jeweils aktuell gültigen Telekommunikationsgesetz TKG.
8.3. Die Kenntnisse über den Inhalt des Telekommunikationsgesetz (TKG) obliegen dem Kunden, und können jederzeit in der aktuellen Ausgabe im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden, welches unter http://www.ris.bka.gv.at zu finden ist.
8.4. Die technischen Anforderungen an die Meldeempfänger (Pager) sind in einem eigenen Dokument beschrieben und können HIER abgerufen werden.
9) Eigentumsvorbehalt
9.1. Die Gegenstände der Lieferung und Leistung bleiben, bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, im Eigentum der Notruf NÖ GmbH.
9.2. Zugriffe Dritter auf die Notruf NÖ GmbH gehörenden Waren, Leistungen und Forderungen sind von Grunde auf ausnahmslos nicht gestattet, ebenfalls dürfen nur die von Notruf NÖ GmbH gelieferten oder dazu freigegebenen Produkte zur Alarmübertragung und Alarmauswertung verwendet werden.
10) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten. Es gilt das materielle und formelle Recht der Bundesrepublik Österreich.